Kinderbereich im Stuntwerk Rosenheim
für kleine Abenteuer:innen

Spaß und Sport für Kids

Das Stuntwerk ist für die ganze Familie da! Bei uns dürfen schon die ganz Kleinen ihre ersten Boulderversuche machen und sich langsam an unsere Sportarten herantasten. In den Kindertrainings bringen unsere erfahrenen Coaches den Kids die Sportarten Ninja, Parkour und Bouldern näher. Und unsere stuntastischen Kindergeburtstage sind unvergesslich!

Bitte beachte: Das Stuntwerk ist eine Sportstätte und kein Indoor-Spielplatz!

Neu hier?

Bitte lese dir vor deinem ersten Besuch mit Kindern alle Infos, auch im FAQ-Bereich, durch.

Das bietet dir unser Kinderbereich

In unserem Kinderjungle können sich unsere Kleinsten durch Elemente aus den Boulder-, Parkour- & Ninjabereichen in diesen Sportarten spielerisch ausprobieren und erfahren. Hier fangen auch unsere Minis Gruppen im Alter von 3-5 Jahren an sich im Team einzufinden, ihre sozialen Fähigkeiten zu erweitern und unsere Kernsportarten spielerisch zu erlernen.

Regeln für Kids im Stuntwerk

Wichtige Formulare für den Besuch mit Kindern

Bitte beachte

Möchtest du mit Nicht-Eigenen Kinder das Stuntwerk besuchen, fülle bitte vor jedem Besuch eine Einverständniserklärung aus.

Einverständniserklärung Begleitperson
Erklärung für Begleitpersonen (Gruppen)

Häufige Fragen zum Kinderbereich

Schon im Krabbelalter finden sich hier erste Möglichkeiten, sich mit Hilfe der Eltern auszuprobieren.

Ja, zwar sind der Kinder- und alle Boulderbereiche für Kinder zugänglich, doch wir empfehlen bis zu einem Alter von ca. 3 Jahren im Sudelfeldbereich (Kinderbereich gegenüberliegende Boulderwand) zu bleiben. Hier sind die Abstände der Griffe und Tritte bewusst kürzer gestaltet und so leichter zugänglich. Zudem ist der Überblick leichter zu behalten. Der Parkour- und Ninjabereich sind erst ab 14 Jahren zugänglich (Ausnahme: mit bestandenem Stuntwerk Führerschein ab 6 Jahren)

Erst ab 14 Jahren dürfen Kinder ohne Aufsichtsperson ins Stuntwerk kommen. Vor dem 14. Lebensjahr muss der Betreuungsschlüssel 1:2 eingehalten werden.
Nein, es besteht eine dauerhafte Aufsichtspflicht in Ruf- und Sichtweite.
Aus hygienischen und verletzungsbedingten Gründen sind Schuhe in allen Sportbereichen Pflicht!