Wissenswertes über das Stuntwerk Rosenheim
…beim ersten Besuch im Stuntwerk Rosenheim ist eine Registrierung der persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und eine Unterschrift zur Einverständniserklärung der AGB´s notwendig. Alle angemeldeten Stuntwerk-BesucherInnen ab dem 14. Lebensjahr erhalten eine persönliche Karte, mit der sie sich bein den nächsten Besuchen schnell und einfach einchecken kann.
…das richtige Schuhwerk. Zum Bouldern eignen sich Kletterschuhe, die gibt es bei uns auch zum Ausleihen/Kaufen. Der gesamte Sportbereich (Bouldermatten, Parkourbereich und Kurssaal) darf nur mit Hallensportschuhen betreten werden.
…als Bekleidung sind Sportklamotten ratsam, gute Bewegungsfreiheit ist von Vorteil.
…Jugendliche von 14 – 18 Jahren werden ebenfalls registriert, die Unterschrift zur Einverständniserklärung erfolgt durch eine berechtigte volljährige Begleitperson.
Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nach der ersten Registrierung durch eine erziehungsberechtigte Person auch ohne Aufsicht dieser ins Stuntwerk Rosenheim. Die Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten das Formular „ Berechtigung ab 14 Jahren ausgefüllt und unterzeichnet haben. Dieses Formular muss jeder Minderjährige ab 14 Jahren immer mit sich führen.
…Kinder unter 14 Jahren werden ebenfalls registriert, die Unterschrift zur Einverständniserklärung erfolgt durch eine berechtigte, volljährige Begleitperson. Kinder bekommen keine eigene Karte und können sich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson im Stuntwerk Rosenheim aufhalten. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht auf nicht erziehungsberechtigte Begleitpersonen muss im Voraus das“ Formular zur Erklärung der Erziehungsberechtigten zur Übertragung der Aufsichtspflicht“ ausgefüllt und mitgebracht werden.
Formulare
Einverständniserklärung für Minderjährige ab 14 Jahren
Erklärung für Begleitpersonen von Gruppen